OFFENHEIT UND GLEICHHEIT

Bei WAHTS haben wir eine dezentralisierte, teambasierte Organisationsstruktur. Wir glauben, dass in einer modernen Organisation, insbesondere in der Modeindustrie, wo Machtdistanz ein Störfaktor für Offenheit und Kreativität ist. Dieses Prinzip ist ein Beispiel für unsere transparente und offene Unternehmenskultur, die auf der Gleichberechtigung aller Menschen basiert.

 

Dazu gehört auch die Überzeugung, dass wir unser Geschäft mit allen unseren Partnern auf der Grundlage von Vertrauen, Teamarbeit, Ehrlichkeit und gegenseitigem Respekt aufbauen. Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie nach den gleichen Grundsätzen arbeiten.

 

Der Kern der WAHTS-Unternehmensethik ist die Überzeugung, dass wir ein Unternehmen sind, das aus vielen verschiedenen Arten von Menschen besteht, die individuelle Vielfalt schätzt und sich der Chancengleichheit für jeden Einzelnen verschrieben hat.

 

SOZIALE VERANTWORTUNG

WAHTS entwirft, fertigt und vertreibt hochwertige Herrenmode. Bei jedem Schritt in diesem Prozess sind wir bestrebt, nicht nur das zu tun, was erforderlich ist, sondern auch das, was von einem modernen Unternehmen erwartet wird. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern. Insbesondere sucht WAHTS Partner, die unser Engagement für die Förderung bewährter Verfahren und die kontinuierliche Verbesserung in folgenden Bereichen teilen:

 

- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vergütung, Arbeitszeiten und Sozialleistungen.

 

- Minimierung unserer Auswirkungen auf die Umwelt.

 

- Managementpraktiken, die die Würde des Einzelnen, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen sowie das Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Mobbing, Missbrauch oder körperliche Misshandlung anerkennen.

 

- Der Grundsatz, dass Entscheidungen über Einstellung, Gehalt, Sozialleistungen, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand ausschließlich auf der Fähigkeit des Einzelnen beruhen, seine Aufgaben zu erfüllen.

 

HOHE STANDARDS

Wo auch immer WAHTS auf der Welt tätig ist – dieser Verhaltenskodex leitet uns. Wir verpflichten unsere Geschäftspartner auf diese Grundsätze und die OECD-Leitlinien. Während diese Grundsätze und Richtlinien den Geist unserer Partnerschaften bestimmen, verpflichten wir diese Partner auch auf bestimmte Verhaltensstandards. Diese sind im Folgenden dargelegt:

 

- Zwangsarbeit (Auftragnehmer) bestätigt, dass keine Zwangsarbeit, weder in Gefängnissen, noch in Arbeitsverhältnissen, noch in Schuldverschreibungen oder auf andere Weise, stattfindet.

 

- Kinderarbeit (Auftragnehmer) bestätigt, dass er keine Personen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter oder dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, beschäftigt.

 

- Entlohnung (Auftragnehmer) bestätigt, dass mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird, einschließlich aller vorgeschriebenen Löhne, Zulagen und Leistungen.

 

- Sozialleistungen (Auftragnehmer) bestätigt, dass alle gesetzlichen Bestimmungen für Sozialleistungen eingehalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Zulagen, Gesundheitsfürsorge, Kinderbetreuung, Krankheitsurlaub, Urlaub in Notfällen, Schwangerschafts- und Menstruationsurlaub, Urlaub, Religions-, Trauer- und Feiertagsurlaub sowie Beiträge zur Sozialversicherung, Lebens-, Kranken-, Arbeiterunfall- und anderen Versicherungen.

 

- Arbeitszeiten/Überstunden (Auftragnehmer) bestätigt, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden, dass Überstunden nur dann geleistet werden, wenn die Mitarbeiter gemäß den lokalen Gesetzen voll entschädigt werden, dass der Mitarbeiter bei der Einstellung darüber informiert wird, wenn obligatorische Überstunden eine Bedingung für die Beschäftigung sind, und dass regelmäßig jeder siebte freie Tag gewährt wird und die wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden nicht übersteigt bzw. die lokalen Grenzwerte eingehalten werden, wenn diese niedriger sind.

 

- Gesundheit und Sicherheit (Auftragnehmer) bestätigt, dass schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien vorliegen, einschließlich derjenigen, die gegebenenfalls für Wohneinrichtungen für Mitarbeiter gelten, und dass das Unternehmen schriftlich zugestimmt hat, die Gesundheits- und Sicherheitsstandards der WAHTS-Fabrik/des Lieferanten einzuhalten.

 

- Umwelt (Auftragnehmer) bestätigt, dass die geltenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes eingehalten werden und dass der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat, die spezifischen Umweltrichtlinien und -verfahren des Anbieters bzw. des Werks von WAHTS einzuhalten, die auf dem Konzept der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Programmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen beruhen.

 

- Dokumentation und Inspektion (Auftragnehmer) erklärt sich bereit, die für den Nachweis der Einhaltung dieses Verhaltenskodex erforderlichen Unterlagen aufzubewahren und diese auf Anfrage WAHTS oder dem von ihm benannten Prüfer zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.